Am 3.7. dieses Jahres hat der Bundestag das Gesetz über den allgemeinen Mindestlohn verabschiedet. Demnach gilt nach § 1 I, II MiLoG ab 1. Januar 2015 ein Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Bei Verstoß gegen den Mindestlohn wird für den Unternehmer ein Bußgeld von bis zu 500.000€ fällig.
Für die Kontrolle ist die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit” zuständig. Dabei handelt es sich um bewaffnete Zöllner, die ab 2015 möglicherweise (während der Geschäftszeiten!) unangekündigt bei Ihnen im Betrieb stehen. Was man gemeinhin nur von Großbaustellen und Spargelfeldern kennt, droht dann verdachtsunabhängig in jedem Betrieb.
Schon die fehlende Mitwirkung bei der Prüfung durch den Zoll kann nach § 21 I MiLoG ein Bußgeld von bis zu 30.000€ nach sich ziehen. Dem kann man entgehen, indem man die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt und die notwendigen Unterlagen bereithält. Und natürlich den Mindestlohn zahlt…
Um lästige und rufschädigende Kontrollen zu vermeiden, gilt wie immer mein – aus schlechten Agentenfilmen bekannter – Tipp für den Umgang mit den Finanzbehörden:
Verhalten Sie sich unauffällig!
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