In den letzten Wochen und Monaten wurde bereits viel darüber diskutiert.
Nun sind die neuen Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Hier ein Überblick, was sich geändert hat.
- Stichwort: Rettungsgasse
Rettungsgassen, für ein schnelles Durchkommen der Rettungskräfte wie Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen, sind extrem wichtig, da es oft auf Minuten (oder gar Sekunden) ankommt, ob Menschen noch gerettet werden können.
Daher wurden nun die Bußgelder von 20 € auf nun mindestens 200 € Regelgeldbuße + 2 Punkte in Flensburg angehoben.
Neu gibt es nun Tatbestände für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung. Es können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 € verhängt werden.
- Stichwort: Handy
Das Verbot, Mobiltelefone am Steuer zu nutzen wurde ausgeweitet. Es fallen künftig ausdrücklich auch Tablets, E-Book Reader und Ähnliches darunter. Ausdrücklich fallen darunter Tätigkeiten wie Nachrichten schreiben und im Internet surfen im “Hand-held-Betrieb”.
Auch Videobrillen sind ausdrücklich verboten.
Erlaubt ist die Nutzung von Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeicheninformationen.
- Stichwort: Verhüllung
Ab sofort ist es verboten, sich als Kraftfahrzeugführer zu verhüllen, also Masken, Schleier, Hauben, die das ganze oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken.
Erlaubt sind reine Kopfbedeckungen (Hut, Kopftuch, etc.), Gesichtsbemalung, Gesichtsbehaarung (Bartträger dürfen aufatmen) und Gesichtsschmuck (Tattoo, Piercing, aber auch Faschingsschminke – Halloween steht ja vor der Tür) und Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (also insbesondere auch Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen.
Erlaubt ist selbstverständlich auch das Tragen eines Schutzhelms für Kraftradfahrer, der Schutz geht hier natürlich vor.
Grund ist die effektivere Verkehrsüberfachung.
Da wir in Deutschland keine Halterhaftung haben, anders als in vielen anderen Ländern, muss der Fahrer festgestellt werden, um diesen ahnden zu können.
Änderungen im Überblick (Je die Regelsätze)
Alt | Neu | |
---|---|---|
Keine Rettungsgasse gebildet | 20 € | 200 € + 2 Punkte |
Keine freie Bahn geschaffen für Blaulicht und Martinshorn |
20 € | 240 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Keine Rettungsgasse gebildet mit Behinderung (z.B. eines Rettungsfahrzeugs) |
– | 240 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung (z.V. eines Feuerwehrmanns oder Verletzten) |
– | 280 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z.B. beim Ausscheren, um einen Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen |
– | 320 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Keine freie Bahn geschaffen für Blaulicht und Martinshorn – mit Gefährdung |
– | 280 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Keine freie Bahn geschaffen für Blaulicht und Martinshorn – mit Sachbeschädigung |
– | 320 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte |
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ | 60 € + 1 Punkt (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt) |
100 € + 1 Punkt (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) |
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ – mit Gefährdung | keine gesonderte Regelbuße / kein Regelfahrverbot | 150 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) |
Mobiltelefone etc. beim Führen eines KFZ – mit Sachbeschädigung | keine gesonderte Regelbuße / kein Regelfahrverbot | 200 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) |
Mobiltelefone etc. beim Führen eines Rades | 25 € (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt) |
55 € (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.